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Durch den Kreditnehmer zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditieren Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes Zinsen zu zahlen sind.
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